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AGB

Offerten

Alle unsere Offerten erfolgen freibleibend. Der einzelne Vertrag wird abgeschlossen, indem Supermatic den Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt. Andere Papiere werden nicht anerkannt, sofern sie nicht gegenseitig schriftlich vereinbart wurden.

Liefermengen

Verbindlich sind die entsprechenden Angaben der Auftragsbestätigung der Supermatic. Produktionsbedingte Mengenabweichungen von plus/minus 10% sind branchenüblich und begründen keine Ansprüche des Bestellers.

Preise

Der Preis gemäss Auftragsbestätigung gilt nur für diesen Auftrag. Bei allfälligen Abschluss-Aufträgen, die nicht innert einem Jahr bezogen wurden, können die Preise angepasst werden.
Nicht inbegriffen in den Preisen ist die schweizerische Mehrwertsteuer (MwSt).

Eigentumsvorbehalt

Die Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers über.

Lieferungen

Die Lieferung erfolgt ab Werk Uster und läuft auf Gefahr des Empfängers. Für Beschädigungen der Ware ist das Transportunternehmen haftbar und kann nicht der Supermatic belastet werden.

Formen

Diese bleiben stets unser Eigentum. Selbst wenn der Besteller einen Werkzeugkosten-Anteil übernommen hat, kann er die Herausgabe der Werkzeuge nicht verlangen. Dagegen dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung des Bestellers keine solchen Waren an Drittpersonen geliefert werden. Änderungen und Reparaturen solcher Werkzeuge gehen zu Lasten des Bestellers und verlängern automatisch die vereinbarte Lieferfrist. Wird eine Gesamtauftragsmenge nicht rechtzeitig abgenommen, hat Supermatic das Recht, nicht gedeckte Werkzeugkosten nachzufordern und über die Werkzeuge frei zu verfügen. Die Supermatic lagert und pflegt die Werkzeuge drei Jahre über deren Einsatz hinaus kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist ist Supermatic von jeder weiteren Verpflichtung entbunden und darf über die Werkzeuge frei verfügen.

Beandstandungen

Beanstandungen werden nur dann geprüft und anerkannt, wenn sie spätestens 9 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich und unter Beifügung eines Musters angezeigt werden. Für geheime Mängel übernehmen wir keine Haftung. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Ist die Beanstandung begründet, so können wir nach eigener Wahl innert angemessener Frist einwandfreien Ersatz liefern oder eine angemessene Preisreduktion gewähren. Der Kunde hat die Produkte vor Inverkehrssetzung selbst genügend auf die Eignung bzw. Zwecke zu prüfen. Hierzu wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. ( Die Kompatibilität zwischen Füllgut und der Verpackung muss vom Abfüller geprüft werden.) Weitergehende Ansprüche wie z.B. Ersatz des Inhaltes, Vergütung von Folgeschäden, Rückrufe, Arbeitslöhnen, Frachtkosten u.s.w. sind ausgeschlossen. Die Haftung des Herstellers erstreckt sich nur auf den Wert der gelieferten Produkte. Für deren Eignung in Bezug auf den Inhalt der Verpackung haftet der Hersteller nicht.

Schutzrechte

Sofern Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Auftraggebers hergestellt werden, übernimmt dieser die Gewähr, dass dadurch keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er übernimmt allen Schaden, der aus solchen Verletzungen entstehen könnte.
Bei Herstellung von Ware nach unseren Vorschlägen bleiben diese unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht oder vom Besteller Schutzrechte angemeldet werden.

Rücktritt vom Vertrag

Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, für den Fall, dass infolge aussergewöhnlicher Umstände / Verhältnisse wie zum Beispiel infolge kriegerischer Verwicklung oder staatlicher Zwangsmassnahmen irgendwelcher Art im Ausland oder im Inland ( Ein/Ausfuhrverbote, oder Beschränkungen, Zollerhöhungen, Währungsänderungen, bei Erhöhung der Materialpreise oder Löhne u.s.w. ) in einem über die auch in normalen Verhältnissen üblichen Konjunkturschwankungen hinausgehende Masse erschwert wird. Der Käufer hat bei einem solchen Rücktritt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Anstatt vom Vertrag zurückzutreten, können wir, insbesondere bei Erhöhung von Rohmaterialpreisen und Löhnen sowie bei Verwendung von Ersatzmaterialien, eine entsprechende Erhöhung der vereinbarten Verkaufspreise vornehmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Uster ZH. Auf alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist ausschliesslich Schweizerrecht anwendbar, unter Ausschluss der Internationalen übereinkommen. Wir sind aber auch berechtigt, die Gerichte am Sitz des Käufers anzurufen.

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